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"VERTRAUENSVOLL EINKAUFEN / Ruecktrittsrecht"
Rücktrittsrecht für Verbraucher
Dem Kunden steht gemäß § 5e KSchG jedenfalls das Recht zu, von Verträgen binnen 7 Werktagen, gerechnet ab dem Eingang der Warenlieferung beim Kunden, zurückzutreten. Samstage zählen bei der Fristberechnung nicht als Werktage. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist in Textform zu erklären, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dieses Recht steht dem Kunden dann nicht zu, wenn die vom Kunden bestellten Waren nach dessen Spezifikation angefertigt oder diese auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurden.
Der Rücktrittserklärung ist zu richten an:
daunenmanufaktur.at
Bettenhaus Uwe Heintzen GmbH
Hauptstraße 109
26131 Oldenburg
FAX: 0049 441 508729
Email: info@daunenmanufaktur.at
Folgen des Rücktritts
Tritt der Kunde nach § 5e KSchG vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug:
1. daunenmanufaktur.at die vom Kunden geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Kunden auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
2. der Kunde die empfangenen Leistungen zurückzustellen und daunenmanufaktur.at ein angemessenes Entgelt für die Benutzung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Kunden ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
Der Rücktrittserklärung ist zu richten an:
daunenmanufaktur.at
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Hauptstraße 109
26131 Oldenburg
FAX: 0049 441 508729
Email: info@daunenmanufaktur.at
Folgen des Rücktritts
Tritt der Kunde nach § 5e KSchG vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug:
1. daunenmanufaktur.at die vom Kunden geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Kunden auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
2. der Kunde die empfangenen Leistungen zurückzustellen und daunenmanufaktur.at ein angemessenes Entgelt für die Benutzung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Kunden ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
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